Datenschutz - Was ist zur Umsetzung der DSGVO in Österreich geschehen?


Das "Gesetzgebungsverfahren" zum DSG


Vorparlamentarisch

 

Die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)) ist bereits in Geltung, und tritt mit 25.5.2018 in Kraft.

 

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Wie alle EU-Mitgliedsstaaten hatte Österreich ca. zwei Jahre Zeit (vor Geltungsbeginn (25.5.2018)) sich mit den Regelungsbereichen der DSGVO und der Umsetzung bzw. der möglichen Verwendung der Öffnungsklauseln (z.B. Alter von Kindern, Geldbußen für Behörden und öffentliche Stellen, Datenschutz im Beschäftigungskontext) zu beschäftigen.

 

Anfangs wurde geäußert, dass im Herbst 2016 ein Entwurf eines Datenschutzanpassungsgesetzes vorliegen werde; dann wurde der Termin immer wieder verschoben. Anlässlich des 11. Europäischen Datenschutztag 2017 (23.2.2017) erklärte BM Drozda, dass das Gesetz noch im 1. Halbjahr 2017 beschlossen werde.

 


Der Entwurf

 

Tatsächlich wurde der Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 am 12.5.2017 veröffentlicht. Das Datenschutzgesetz sollte zur Gänze (inkl. Verfassungsbestimmung in § 1 DSG) geändert werden. Die Begutachtungsfrist endete am 23.06.2017.

 

Überraschenderweise wurde bereits am 07.06.2017 im Ministerrat (siehe Pkt. 22. des Beschlussprotokolls) die Regierungsvorlage (auf Basis des Entwurfes) beschlossen und an den Verfassungsausschuss des Parlament weitergeleitet, obwohl die Begutachtungsfrist noch nicht abgelaufen war. Es langten zum Entwurf (bis zum 29.6.2017) insgesamt 111 Stellungnahmen ein. Meine Stellungnahme vom 19.06.2017 ist ebenfalls dabei.

 


Änderungen im Parlament

 

Am 16.06.2017 langte der Entwurf im Verfassungsausschuss ein und wurde dort in der 36. Sitzung am 26.06.2017 behandelt, und die komplette Neufassung des Datenschutzgesetzes abgesagt, nachdem eine Verfassungsmehrheit nicht erreichbar schien.

 

Im Nationalrat des Österreichischen Parlaments wurde das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 am 29.06.2017 behandelt. Der Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen, NEOS, die Grünen, Team Stronach und die FPÖ stimmten dagegen.

 

Die Verfassungsbestimmung des § 1 DSG wurde „herausgenommen“ (dh. die §§ 1 bis 3 DSG (2000) bleiben unverändert).

 

Das Alter für die Einwilligungsmöglichkeit bei Diensten der Informationsgesellschaft, die direkt den Kindern gemacht werden (siehe § 4 (4) DSG), wird für Kinder mit 14 Jahren festgelegt, und es wird normiert, dass strafrechtlich relevante Daten nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden dürfen (siehe § 4 (3) DSG), sofern eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung besteht oder ein überwiegend berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 (1) lit f DSGVO gegeben ist, wobei dies offensichtlich auf „Whistleblowing-Hotlines“ abzielt .

 

Bereits am 30.06.2017 langte das (nun vom Nationalrat bereits beschlossene Gesetz) im Bundesrat ein, wird dort am 4.7.2017 im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus behandelt und steht am 6.7.2017 auf der Tagesordnung im Bundesrat.

 

 

Aktuelle Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird, und in der Folge „Datenschutzgesetz“ heißen wird, sowie Bericht des Verfassungsausschusses vom 26.06.2017.


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